FAQ
Hier finden Sie Informationen zu der Beteiligungsmöglichkeit an der BEG-Mandelsloh.
Wir haben FAQs zum Thema BEG-Mandelsloh gesammelt und beantwortet:
Wer kann sich an der BürgerEnergieGenossenschaft "BEG-Mandelsloh eG" beteiligen?
- Vorrangig Bürger die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in einem der Dörfer im Umkreis von 5 km um den Windpark Mandelsloh II herum haben
- Bürger, die ihren Wohnsitz in "31535 Neustadt" haben
- Grundstückseigentümer im Gebiet des WP Mandelsloh II
- Voraussetzung ist Volljährigkeit
Was sind die Vorteile einer BEG?
- Keine Begrenzung der Mitgliederanzahl
- Alle Mitglieder sind gleich stimmberechtigt unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile
- Geringere anteilige Fixkosten für Kleinanleger
Wie hoch sind Investitionen in die BEG?
- Ein Geschäftsanteil beträgt 100,- € (!!! Geändert: vorher 500,- €; Für bereits angemeldete Interessenten rechnen wir die Anteile automatisch hoch!)
- Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteil erwerben
- Ein Mitglied kann maximal 1250 Anteile erwerben. Zusätzlich sind die maximalen Anteile davon abhängig, wie viele Personen investieren wollen
- Die Anteile werden in mehreren Runden gerecht verteilt:
D.h. in der ersten Runde kann jeder Interessent max. 10 Anteile (!!! Geändert: vorher 2 Anteile) erwerben und abhängig vom verbliebenen Investitionskapital können in der nächsten Runde weitere Anteile erworben werden
Wie hoch ist die Rendite?
- Laut Ertragsvorschau der deanGruppe erfolgen über einen Zeitraum von 20 Jahren Auszahlungen an die BEG von ca. 8,5 Mio. EUR, das entspricht mehr als dem dreifachen des eingesetzten Kapitals
- Von den Auszahlungen müssen die laufenden Kosten der BEG (jährliche Prüfungsgebühren, Steuerberater, usw.), Rücklagen, sowie Steuern abgezogen werden
- Über die Verwendung der Gewinne (Auszahlung an die Mitglieder oder Investitionen in weitere Projekte) entscheidet die Generalversammlung
Wie sicher ist die BEG?
- Als Privatperson haften Sie mit Ihrer Einzahlung auf die Geschäftsanteile
- Die Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf das Geschäftsguthaben
Warum wurde die "Bürgerenergiegenossenschaft Mandelsloh e.G. (i.G.)" wieder aufgelöst?
- Bei der Gründung wurden formelle Fehler gemacht, wegen derer die Eintragung ins Genossenschaftsregister nicht möglich gewesen wäre!
- Für die Neugründung wurden noch einige Änderungen an der Satzung vorgenommen:
- der Name wurde in "BEG-Mandelsloh eG" gekürzt
- der Betrag für einen Geschäftsanteil wurde auf 100,- € gesenkt (für bereits angemeldete Interessenten rechnen wir die Anteile automatisch hoch!)
- zusätzlich zum Wohnsitz wird jetzt auch der Geschäftssitz für den 5 km Umkreis akzeptiert
- der Umkreis für Wohn- oder Geschäftssitz wurde auf 5 km um den Windpark erweitert
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
- Sammlung von Interessenten (bitte über das Online-Formular anmelden) ... (läuft)
- Neugründung der Genossenschaft Anfang September 2024 (erledigt!)
- Prüfung durch den Genossenschaftsverband September 2024 (läuft)
- Eintragen der "BEG-Mandelsloh eG" bei Gericht Oktober 2024 (Wie lange das dauert? ... darauf haben wir keinen Einfluss)
- Aufnahme der Mitglieder / Vergabe der Anteile bis Ende 2024 / Anfang 2025 (Start direkt nach Eintrag bei Gericht)
- Kauf des Kommanditanteils Frühjahr 2025
- Inbetriebnahme des Windparks Mitte 2025
- Erste Ausschüttungen 2027/2028
Übersichtskarten des geplanten Windparks Mandelsloh II
5 km Umkreis
Zwei Windräder für die Bürger (WEA 3 und WEA 8)
Standorte der neuen Windenergieanlagen (WEA 1-10)